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Suizidpräventionsgesetz: DHPV mahnt Nachbesserungen an

Der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) fordert deutliche Nachbesserungen am zweiten Referentenentwurf für ein Suizidpräventionsgesetz. Nach Angaben des Verbandes fehlen im Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums Regelungen zur Hospizarbeit, Palliativversorgung und insbesondere zur niedrigschwelligen Trauerbegleitung. Der Verband appelliert an die Politik, die Kritik aus der Anhörung vor dem parlamentarischen Verfahren aufzugreifen.

Foto:eytronic/AdobeStock

Der zweite Referentenentwurf ging Anfang August 2026 in die Anhörung, zu der auch der DHPV eingeladen war. Nach Einschätzung des Verbandes greift er wichtige Punkte auf, bleibt aber hinter den Empfehlungen zurück, die ein Bündnis aus Fachgesellschaften und Akteurinnen und Akteuren der Suizidprävention am 22. Juni 2026 den Bundestagsabgeordneten übergeben hatte. An dem Papier hatte der DHPV nach eigenen Angaben mitgewirkt.

Zweiter Anlauf nach Diskontinuität

Ein erster Gesetzentwurf war Ende 2024 vom Kabinett beschlossen worden, fiel aber mit dem Ende der Regierungskoalition der Diskontinuität anheim. „Dass es nun einen neuen Referentenentwurf für ein Suizidpräventionsgesetz gibt, ist ein wichtiger Schritt, auf den wir lange gedrängt haben“, erklärt Susanne Kränzle, Vorsitzende des DHPV. Der Entwurf werde jedoch der Bedeutung von Hospizarbeit und Palliativversorgung für die Suizidprävention nicht gerecht.

Trauerbegleitung als fehlendes Element

Insbesondere niedrigschwellige Angebote der Trauerbegleitung fehlten bislang völlig, kritisiert Kränzle. Der aktuelle Referentenentwurf verweise hierzu lediglich auf das Hospiz- und Palliativgesetz von 2015, ohne eigene Bestimmungen zu treffen. Der DHPV hat nach eigenen Angaben im Rahmen der Anhörung die Aufnahme entsprechender Regelungen eingefordert.

Nach Auffassung des Verbandes können Hospizarbeit und Palliativversorgung dazu beitragen, Ängste vor Leiden, Autonomieverlust oder unzureichender Versorgung ernst zu nehmen und Alternativen besprechbar zu machen. Schwerkranke und sterbende Menschen sowie ihre Angehörigen benötigten verlässliche medizinische, pflegerische und psychosoziale Unterstützung.

Vorrang für Prävention vor Suizidbeihilfe

Ausdrücklich begrüßt der DHPV, dass der Entwurf der Suizidprävention Vorrang vor der Suizidbeihilfe einräumt. „Das fordern wir seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2020, mit dem der § 217 StGB für nichtig erklärt wurde“, so Kränzle. Es komme nun darauf an, dass der Gesetzgeber diesen Anspruch mit Leben fülle und die suizidpräventiven Effekte guter Hospizarbeit, Palliativversorgung und Trauerbegleitung mitdenke.

Zugleich müsse auch die Suizidbeihilfe zeitnah gesetzlich geregelt werden. Sie sei in Deutschland „inzwischen zu einem weitgehend ungeregelten Geschäftsfeld geworden“, so die DHPV-Vorsitzende. Der Verband vertritt nach eigenen Angaben bundesweit über 1.380 Hospiz- und Palliativdienste und -einrichtungen mit mehr als 140.000 ehrenamtlich und hauptamtlich Engagierten. Am 10. September 2026 ist Welttag der Suizidprävention.

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