Pflegepolitik

Teilweise Refinanzierung von Tariflöhnen doch wieder möglich?

Kurz vor der geplanten Verabschiedung des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes zeichnen sich Nachbesserungen ab. Geht es nach einigen Änderungsanträgen, sollen Tarifsteigerungen oberhalb der Grundlohnsumme befristet wieder refinanziert werden – allerdings nur zur Hälfte und womöglich nur für tarifgebundene Anbieter. Das PNOG verzögert sich erneut.

Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz soll nach derzeitiger Planung am Freitag, den 10. Juli, Bundestag und Bundesrat passieren. Foto: AdobeStock/gustavofrazao

Für Betreiber von ambulanten Diensten bewegt sich einer der kritischsten Punkte der geplanten Reform: Änderungsanträge zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz sehen vor, tarifliche Lohnsteigerungen für die häusliche Krankenpflege und die außerklinische Intensivpflege nach SGB V zumindest teilweise auch oberhalb der Grundlohnsumme zu refinanzieren. Konkret sollen 50 Prozent der über die Grundlohnsummenentwicklung hinausgehenden Tarifsteigerungen für zwei Jahre refinanzierbar bleiben. Anschließend ist eine Evaluation der Auswirkungen vorgesehen. Ob das tatsächlich so ins Gesetzespaket kommt, ist aber noch offen.

Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz soll nach derzeitiger Planung am Freitag, den 10. Juli, Bundestag und Bundesrat passieren. Der Kabinettsbeschluss zum Pflegeneuordnungsgesetz wurde dagegen erneut verschoben – auf den 15. Juli. Damit dürfte das PNOG vor der parlamentarischen Sommerpause nicht mehr im Bundestag beraten werden.

Die Nachbesserungen bei der Refinanzierung der Tariflöhne fügen sich in ein größeres Bild ein. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet, hat sich die Koalition aus Union und SPD am Wochenende darauf verständigt, den von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) vorgelegten Entwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz an mehreren Stellen abzumildern. Warken habe auf Wünsche von SPD, CSU und Ländern eingehen müssen, um die Verabschiedung in der kommenden Woche sicherzustellen.

Ziel des Pakets ist es, den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent und den durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent – zusammen 17,5 Prozent – zumindest bis 2028 stabil zu halten. Die Kassenlücke für 2027 beziffert die F.A.Z. auf mindestens 18,8 Milliarden Euro, 3,5 Milliarden mehr als bislang angenommen. In den Folgejahren werde ein Defizit von 25 bis knapp 44 Milliarden Euro erwartet.

Offen ist, ob die Länder mitziehen. Sie müssen dem Gesetz nicht zustimmen, könnten es aber in den Vermittlungsausschuss überweisen – dann wäre Warkens Zusage einer Verabschiedung vor der Sommerpause gescheitert. (ck)

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