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Telematikinfrastruktur: Die Anbindung jetzt schon angehen

Bis spätestens 1. Juli 2025 müssen Tagespflegen die Telematikinfrastruktur (TI) verpflichtend einführen. Mit Blick auf die dynamischen Entwicklungen in jüngster Zeit, aber auch die Vorteile, die die TI bieten kann, gilt es, sich auf dem Laufenden halten und die Umsetzung zeitnah anzugehen.

Die Implementierung der TI ist mit erheblichen Kosten verbunden. Aus diesem Grunde hat der Gesetzgeber einen Anspruch auf Förderung für alle zugelassenen Pflegeeinrichtungen nach § 106b SGB XI geschaffen. Bildquelle: MQ-Illustrations AdobeStock (Symbolbild).

Mit der Einführung der Telematikinfrastruktur sind gleich mehrere Erwartungen verbunden. Wie Andreas Ditter, Rechtsanwalt und Leiter der Geschäftsstelle Nord des Bundesverbands Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) in der August-Ausgabe der Fachzeitschrift „TP“ betont, gehöre zu den Vorteilen, die sich Tagespflegen von der TI versprechen dürften, unter anderem die Verringerung des bürokratischen Aufwands und ein besserer Überblick über ärztliche Anordnungen bzw. Therapiemaßnahmen sowie den Medikationsplan.

„Telematikinfrastruktur in der Pflege wird unweigerlich kommen“

„Die vollständig ausgebaute Telematikinfrastruktur in der Pflege wird unweigerlich kommen und die bereits bestehenden Ansätze ergänzen“, so Ditter. „Insoweit macht es Sinn, Ihre Mitarbeitenden, Gäste und Angehörige bereits jetzt für die Thematik zu sensibilisieren.“

Und auch wenn der verpflichtende Umsetzungszeitpunkt auf Juli 2025 verschoben wurde, sollten sich Tagespflegen nicht zu lange Zeit mit der Einführung lassen. Zu bedenken sei, dass die Bestellung und Einrichtung der Hardware einige Zeit in Anspruch nehme. Ebenso stelle sich das Verfahren zur Bestellung des elektronischen Heilberufsausweise (eHBA) als zeitintensiv dar: „Vom Zeitpunkt der Bestellung bis zur Auslieferung der Karte dürften mehrere Monate vergehen. Erst im Anschluss hieran kann sodann die Institutionskarte (SMC-B) geordert werden, die für den Zugang zur TI ebenfalls zwingend erforderlich ist“, so Ditter.

Lesen Sie den ganzen Artikel in der August-Ausgabe der Fachzeitschrift „TP“.