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Unglücklich und unsensibel agiert: Ministerium kritisiert Pflegekammer

Das von der neuen Niedersächsischen Pflegekammer gewählte Verfahren zur Beitragserhebung wird vom Niedersächsischen Sozial- und Gesundheitsministerium hart kritisiert.Staatssekretär Heiger Scholz sagte: "Wir können die Aufregung vieler Pflegekräfte verstehen – die Pflegekammer hat unglücklich und unsensibel agiert"

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Staatssekretär Heiger Scholz

Foto: Philipp von Ditfurth

Kurz vor Weihnachten Bescheide zu verschicken, in denen den Mitgliedern angedroht wird, von ihnen den Höchstbeitrag einzuziehen, wenn sie nicht schnell ihre Einkommensverhältnisse offenlegen, sei sehr unglücklich, erklärte Heiger Scholz, Staatssekretär im Sozial- und Gesundheitsministerium, in einer Mitteilung des Ministeriums vom 27. Dezember. "Wir hätten uns gewünscht, dass eine neue Institution, mit der die Pflegekräfte künftig besser vertreten werden, erst einmal Vertrauen aufbaut und ihre Stärken deutlich macht." Mit dem unsensiblen Vorgehen habe die Pflegekammer viele Pflegekräfte vor den Kopf gestoßen."Wir können angesichts eines solchen Anschreibens kurz vor Weihnachten die Aufregung vieler Pflegekräfte verstehen", so Scholz weiter. Auch wenn das gewählte Verfahren rechtlich nicht zu beanstanden sei (das Sozialministerium ist Rechtsaufsicht der Pflegekammer), so sei für eine neue Institution mit neuen Mitgliedern der falsche Weg gewählt worden. Niedersachsens Sozialministerin Carola Reimann werde Anfang Januar ein Gespräch mit der Pflegekammer führen. Sie wird auf eine Überarbeitung der Beitragsordnung drängen.Der erwähnte Jahres-Höchstbeitrag von 280 Euro wird laut Beschluss der Kammerversammlung ab einem Jahreseinkommen von 70.000 Euro erhoben. Mitglieder der Pflegekammer Niedersachsen hatten kurz vor Weihnachten einen Regelbescheid über 140 Euro für das Jahr 2018 erhalten (die Kammer konstituierte sich im Sommer, der erste Bescheid deckt ein halbes Beitragsjahr ab). Etliche empörte Pflegekräfte hatten das an sie gerichtete Anschreiben so interpretiert, als ob davon ausgegangen werde, dass Pflegekräfte in dieser Größenordnung verdienen. Das war allerdings nicht die Intention der Pflegekammer. Die genannten 280 Euro im Jahr müssen von kaum jemandem bezahlt werden, denn nach einer Selbsteinstufung der Mitglieder wird ein Beitrag von lediglich 0,4 Prozent der Einkünfte erhoben – das gilt auch schon für die Beiträge für 2018. Die Selbsteinschätzung auf dem Formular erfolgt ohne Nachweis des Gehaltes, also unkompliziert. Das System einer Beitragsstaffelung wurde von der Kammerversammlung gewählt, damit Beschäftigte in Führungspositionen mit sehr hohem Einkommen einen höheren Beitrag als Geringverdiener zahlen. Weitere Fragen zur Beitragserhebung bitte direkt an die dafür verantwortliche Pflegekammer richten: www.pflegekammer-nds.de