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Urteil: Mindestbesetzung ist zulässig
Die Vorgabe einer Mindestbesetzung mit Pflegepersonal ist eine zulässige Maßnahme, wenn damit die Beschäftigten vor einer Gesundheitsgefährdung durch Überlastung geschützt werden. Das hat das Arbeitsgericht Kiel bereits Ende Juli entschieden, wie erst jetzt bekannt wurde. Der Beschluss ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Foto: Werner Krüper
In dem Fall ging es um eine Auseinandersetzung zwischen der Betreiberin einer Klinik und dem Betriebsrat über die Frage der Mindestbesetzung für den Pflegedienst auf bestimmten Stationen. Schließlich wurde eine Einigungsstelle zur Beilegung der Meinungsverschiedenheiten gebildet. Diese Einigungsstelle, die mehrere Gutachten zur konkreten Belastungs- und Gefährdungssituation auf diesen Stationen einholte, hatte festgestellt, dass die physische und psychische Belastung tatsächlich eine kritische Grenze erreiche. Weil sich die Klinik und der Betriebsrat nicht einigen konnten, gab die Einigungsstelle schließlich eine feste Zahl an Pflegenden für bestimmte Belegungssituationen vor. Dagegen hatte die Klinik geklagt. In seiner Urteilsbegründung verwies das Arbeitsgericht Kiel darauf, die Vorgabe der Personalzahl sei "durchaus eine Maßnahme, mit der der Gefährdung der Mitarbeiter begegnet werden kann". Der Arbeitgeber sei damit zwar in der Personalbesetzung nicht mehr völlig frei. Die Gesundheit der Arbeitnehmer gehe jedoch vor.
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