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VDAB: Die Pflegestärkungsgesetze haben einen anderen Namen verdient
Die Pflegereformen haben keinerlei Beitrag zugunsten einer höheren Attraktivität des Pflegeberufes geleistet, findet Petra Schülke vom VDAB.

VDAB-Vizepräsidentin Petra Schülke Foto: Thordis Gooßes
Die Pflegereformen hätten die Leistungsansprüche der Versicherten ausgeweitet, meint Petra Schülke, stellvertretende Bundesvorsitzende des VDAB. Dementsprechend sähe man sich einer erhöhten Nachfrage gegenüber. Der Umsatz sei jedoch nur leicht gestiegen, da die Nachfrage mit den vorhandenen personellen Möglichkeiten nur zum Teil bedient werden könne, so Schülke. Die Pflegestärkungsgesetze hätten die Lücke zwischen Nachfrage und Angebot vergrößert. Es gäbe bereits längere Wartelisten. Zu der gesetzlich gewollten Veränderung des Leistungsangebotes, hin zu mehr Selbstbestimmung und Selbstständigkeit der Versicherten, fehle nach wie vor eine vertragliche Grundlage mit den Kassen, sagt Petra Schülke. Diese blockierten eine Einigung, weil sie am Verrichtungsbezug festhielten.
Die Pflegestärkungsgesetze hätten für den Verband außerdem eine Enttäuschung gebracht. Die professionelle Pflege wäre – wieder einmal – gegenüber den Kassen geschwächt worden, so die VDAB-Vize-Chefin. Durch zusätzliche Nachweispflichten und Prüfungen seien die internen Bürokratiekosten erneut gestiegen. Die Gesetze hätten keinerlei Beitrag zugunsten einer höheren Attraktivität des Pflegeberufes geleistet– weder finanziell noch bei den Rahmenbedingungen. Alles in Allem: Das Gesetz hat einen anderen Namen verdient.
Diese und weitere Simmen finden Sie in der Ausgabe 1/2018 der Zeitschrift Häusliche Pflege.
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