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VDAB sieht Pflegeunternehmer diskriminiert
"Es gilt offensichtlich der Grundsatz: Bist du nicht willig, so brauch ich Gewalt. Dabei werden vor allem die privaten Pflegeunternehmen gleich auf zwei Ebenen diskriminiert", sagt Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer VDAB, zum Pflegelöhneverbesserungsgesetz.

Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer VDAB: "Wir können nur nochmals an die Bundesregierung appellieren, diesen Irrweg der Ausgrenzung und Diskriminierung der privaten professionellen Pflege zu verlassen."
Foto: VDAB
"Auf der Ebene des Abschlusses des Tarifvertrages und auf der Ebene der Allgemeinverbindlichkeitserklärung. Denn sowohl für den Zugang zu Tarifverhandlungen als auch für den Zugang zur Kommission nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz ist die Eintrittskarte die grundsätzliche Unterwerfung unter eine Tarifbindung gepaart mit dem Eintritt in den neuen Arbeitgeberverband. Dieses Vorgehen zeigt in erschreckender Weise, welchen Wert die Bundesregierung der Tarifautonomie tatsächlich zumisst – nämlich gar keinen", so Knieling weiter.
Mehrere Pflegeanbieter und Wohlfahrtsverbände haben sich am 14. Juni in Berlin zur Bundesvereinigung Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) zusammengeschlossen. Die Bundesvereinigung Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) ist ein Zusammenschluss von Pflegeanbietern und Wohlfahrtsverbänden u.a. des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB), der Arbeiterwohlfahrt (AWO), der Diakonischen Dienstgeber in Niedersachsen, des Paritätischen Gesamtverbandes und der Volksolidarität. Ziel des Verbandes ist ein repräsentativer Tarifvertrag in der Pflege.
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