News

Verbände und Kassen sehen Nachbesserungsbedarf beim Digitalgesetz – Kritik aus Pflege an Mehrbelastungen

Der Referentenentwurf für ein Gesetz zur digitalen Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GeDIG) stößt bei Verbänden grundsätzlich auf Zustimmung, zugleich werden jedoch deutliche Nachbesserungen gefordert – insbesondere mit Blick auf die Langzeitpflege.

Positiv sind vor allem die intensivere Nutzung von Gesundheitsdaten, die Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte sowie sichere digitale Kommunikationswege. Foto:AdobeStock/Father_Studio

Der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB) begrüßte, dass die Digitalisierung vorangetrrieben und die sektorenübergreifende Versorgung gestärkt werden solle. Positiv seien vor allem die intensivere Nutzung von Gesundheitsdaten, die Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte sowie sichere digitale Kommunikationswege. Allerdings würden die besonderen Anforderungen der Pflege bislang nicht ausreichend berücksichtigt, erklärte VDAB-Präsident Thomas Knieling nach der Verbändeanhörung.

Gerade in der Langzeitpflege drohten zusätzliche Digitalpflichten ohne flankierende Unterstützung zu Mehrbelastungen für Einrichtungen und Personal zu führen. Der Verband fordert daher eine vollständige Refinanzierung des Digitalisierungsaufwands, praxistaugliche Anwendungen und realistische Übergangsfristen. Pflegekräfte benötigten zudem praktikable Zugriffsrechte auf relevante Gesundheitsdaten, damit digitale Lösungen die Versorgung tatsächlich erleichterten und nicht zusätzliche Bürokratie erzeugten. Auch eine verbindliche Einbindung der Pflegeverbände in die weitere Ausgestaltung sei notwendig, um eine praxisnahe Umsetzung sicherzustellen.

Ausbau digitaler Prozesse

Unterstützung für die grundsätzliche Stoßrichtung des Gesetzes kommt unterdessen vom AOK-Bundesverband. Vorstandsvorsitzende Carola Reimann sprach von „innovativen Ansätzen“ und „sinnvollen Maßnahmen“, die die Chancen der Digitalisierung stärker nutzen und mehr Orientierung im bislang stark fragmentierten Gesundheitswesen ermöglichen könnten. Insbesondere der geplante Ausbau digitaler Prozesse entlang der gesamten Versorgungskette – von der Ersteinschätzung über Terminbuchungen bis hin zu elektronischen Überweisungen – wird positiv bewertet.

Gleichwohl sieht auch die AOK erheblichen Klärungsbedarf bei zentralen Elementen des Entwurfs. So bleibe etwa unklar, wie schnell und verbindlich ein digitales System zur Bedarfseinschätzung umgesetzt werden solle. Auch Umfang und konkrete Ausgestaltung der geplanten Primärversorgung als erste Anlaufstelle für Patientinnen und Patienten seien nicht ausreichend definiert. Für ein funktionierendes Zusammenspiel von ambulanter Versorgung, Notfallstrukturen und neuen digitalen Anwendungen seien verbindliche Qualitäts- und Funktionsvorgaben nötig.

Kritik gibt es außerdem an der geplanten Erweiterung der Aufgaben der Digitalagentur gematik. Diese soll künftig mehr Kompetenzen erhalten, etwa bei der Entwicklung und Kontrolle von IT-Komponenten. Die AOK warnt vor unklaren Zuständigkeiten und möglichen Doppelstrukturen, die zusätzliche Kosten verursachen könnten.