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Vergütung während des gesamten Pflegestudiums

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Reform der Pflegeausbildung beschlossen, der Studierenden in der Pflege eine angemessene Vergütung für die gesamte Dauer ihres Studiums vorsieht. Ziel ist es, junge Menschen wieder verstärkt für den Pflegeberuf zu begeistern und gute Ausbildungsbedingungen zu schaffen.

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Die hochschulische Pflegeausbildung spielt eine wichtige Rolle bei der Weiterentwicklung und Aufwertung der Pflegeberufe. Um den Studierenden den nötigen finanziellen Freiraum zu geben, sollen sie während des Studiums eine Vergütung erhalten und sich vollständig auf ihre Ausbildung konzentrieren können.

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) betonte die Bedeutung guter Arbeits- und Ausbildungsbedingungen, um mehr junge Menschen für den Pflegeberuf zu gewinnen. Bundesfamilienministerin Lisa Paus ((Bündnis 90/Die Grünen) unterstrich, dass Pflegefachpersonal mit Hochschulabschluss die Qualität in der Pflege stärkt. Dennoch bleiben derzeit viele Studienplätze unbesetzt, weshalb das Pflegestudium attraktiver gestaltet werden soll.

Der Gesetzentwurf enthält weitere Regelungen, darunter die Integration der Finanzierung des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung in das bestehende System der beruflichen Pflegeausbildung. Zudem werden Digitalisierung, gendermedizinische Aspekte und Auslandsaufenthalte stärker in die Pflegeausbildung einbezogen. Das Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte wird vereinheitlicht und vereinfacht, und es wird die Möglichkeit geschaffen, auf umfassende Gleichwertigkeitsprüfungen zu verzichten.

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/pflegestudiumstaerkungsgesetz-pflstudstg–223650