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Videosprechstunden sollen weiter ausgebaut werden

Die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) setzen auf einen Ausbau von Videosprechstunden als flexible Angebote für viele Patienten. "Derzeit betrachten die Ärzte das eher als eine Zusatzleistung", sagte Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand des GKV-Spitzenverbands. Dabei seien Videotelefonie-Dienste doch längst selbstverständlich.

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Foto: AdobeStock/agenturfotografin

Ihre Erwartung sei, dass in fünf Jahren jede fünfte Behandlung per Videosprechstunde erfolge. Stoff-Ahnis betonte: "Wir brauchen einen Modernisierungsschub in den Arztpraxen, damit die Chancen der Digitalisierung für die Verbesserung der Patientenversorgung genutzt werden können." Das Gespräch zwischen Arzt und Patienten sei ein Herzstück der Versorgung. "Wenn wir hier mit moderner Technik Entfernungen überwinden können, kann vielen Menschen geholfen werden."

Für die Ärzte hat sich das Honorar für die Behandlung per Video erhöht. Konnte ein Hausarzt bis zum 30. September 2019 für eine Videosprechstunde mit einem 60-jährigen Patienten etwa 9,52 Euro abrechnen, erhält er seit dem 1. Oktober 2019 für eine ausschließliche Fernbehandlung eine Grundvergütung von 26 Euro.

Für den Einsatz der Videosprechstunde erhalten die Ärzte und Psychotherapeuten einen Technikzuschlag auf ihre Grundpauschale in Höhe von 4,33 Euro je Videogespräch bis zu einem Höchstwert von 205 Euro im Quartal. Ebenfalls mit Wirkung zum 1. Oktober wird die Videosprechstunde in den kommenden zwei Jahren mit einer Anschubfinanzierung in Höhe von weiteren zehn Euro je Videosprechstunde, aber maximal bis zu 500 Euro je Praxis und Quartal gefördert.