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VKAD: Pflegeberufsgesetz stellt Pflegeberuf zeitgemäß auf und macht ihn attraktiv

Dr. Hanno Heil, Vorsitzender des Verbandes Katholischer Altenhilfe fordert eine gesetzliche Verankerung der tariflichen Vergütung für die Mitarbeiter in der häuslichen Krankenpflege.

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VKAD-Vorsitzender Hanno Heil Foto: Holger Göpel

Dr. Hanno Heil, Vorsitzender des Verbandes Katholischer Altenhilfe in Deutschland (VKAD) hält die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs für einen großen Fortschritt in der Beurteilung von Pflegebedürftigkeit. Dass damit auch zusätzliche Mittel in die Pflege einflössen, sei zu begrüßen. In der vergangenen Legislaturperiode hätte man von der Entbürokratisierung profitiert und den Dokumentationsaufwand reduzieren können. Mit dem Pflegeberufsgesetz würde der Pflegeberuf zeitgemäß aufgestellt und attraktiver gemacht.

Unstrittig sei für den VKAD, dass Pflegekräfte eine tarifliche Entlohnung erhalten sollen. Die Refinanzierung der tariflichen Vergütung für die Mitarbeiter in der häuslichen Krankenpflege müsse nun auch gesetzlich verankert werden. Die Klarstellung zur Geltung der Tarifbindung gehöre analog zum SGB XI auch in das SGB V. Die Formulierung erfordere minimalen Aufwand, sei aber für Vergütungsverhandlungen wichtig. Im Blick auf die zunehmende Digitalisierung wünsche er, dass an den Schnittstellen zwischen Ärzten, ambulanter Pflege, Kassen und Apotheken mehr Zeit für die Pflege in der Häuslichkeit gewonnen werden könne.

Diese und weitere Simmen finden Sie in der Ausgabe 1/2018 der Zeitschrift Häusliche Pflege.