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War es das mit dem neuen Alzheimer-Mittel?

Es ist ein Rückschlag für einen Hoffnungsträger: Für den Alzheimer-Wirkstoff Lecanemab gibt es nach Ansicht eines entscheidenden Expertengremiums keinen belegten Zusatznutzen im Vergleich zu älteren Behandlungsansätzen. Der erste Wirkstoff in Deutschland, der sich direkt gegen die Eiweißablagerungen im Gehirn wende, habe bei Symptomatik oder Lebensqualität nicht besser abgeschnitten als Behandlungen, die nur auf Symptome zielten, schreibt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA).

Lecanemab kann trotz des Beschlusses zunächst weiter verordnet werden – langfristig ist das jedoch fraglich. (Symbolbild) Foto: AdobeStock/Tanya Nef

Lecanemab kann trotz dieses Beschlusses zunächst weiter verordnet werden – langfristig ist das jedoch fraglich: Der G-BA-Beschluss hat großen Einfluss auf die Verhandlungen über den Preis, den gesetzliche Krankenkassen für Lecanemab zu zahlen bereit sind – und damit auch darauf, ob der Hersteller es überhaupt auf dem deutschen Markt belässt. Im konkreten Fall liegt das Problem darin, dass Lecanemab etwa hundertmal teurer ist als die bereits länger verfügbaren, symptomorientierten Mittel, wie Peter Berlit, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Neurologie, erklärt.

Bei einem nicht belegten Zusatznutzen darf der Preis des neuen Medikaments nicht deutlich von dem bereits verfügbarer Arzneimittel abweichen. In diesem Fall sind das Acetylcholinesterase-Hemmer mit Jahresbehandlungskosten von etwa 250 Euro – im Vergleich zu rund 25.000 Euro für den Antikörper. So stark werde der Hersteller den Preis von Lecanemab sehr wahrscheinlich nicht senken können – und das Präparat stattdessen womöglich vom deutschen Markt nehmen. Für die Verhandlungen ist ein Zeitraum von sechs Monaten vorgesehen. „Danach wird Lecanemab in Deutschland womöglich nicht mehr angeboten“, so Berlit.

Lecanemab ist unter dem Handelsnamen Leqembi seit dem 1. September 2025 in Deutschland auf dem Markt. Es kann bei bestimmten Patienten den Krankheitsverlauf in der Frühphase leicht verzögern; um eine Heilung geht es dabei nicht. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in den ersten sechs Monaten nach Markteintritt den vom Hersteller festgelegten Preis für ein neues Medikament. In dieser Zeit bewertet der G-BA den Zusatznutzen.

Nach dem G-BA-Beschluss verhandelt nun der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) den Preis mit dem Pharmahersteller Eisai. Kommt keine Einigung zustande, kann der Hersteller das Mittel vom deutschen Markt zurückziehen.

Was würde ein Markt-Aus für Patienten bedeuten?

Grundsätzlich wird die Lecanemab-Therapie beendet, wenn die Alzheimer-Erkrankung in ein mittelschweres Stadium übergeht. Patienten, die das Mittel derzeit bereits erhalten, würden womöglich früher als ursprünglich vorgesehen auf andere Präparate umgestellt, wie Berlit sagt. Die Unsicherheit bezüglich der Verfügbarkeit des Präparats dürfte vermutlich schon jetzt zu einem Rückgang dieses Therapieangebots für Betroffene führen.

Im Rahmen von Studien – etwa in Hochschulambulanzen, finanziert über Drittmittel und nicht über die Kassen – könne und werde es auch bei einem Markt-Aus weiterhin Lecanemab-Behandlungen geben. Unklar ist derzeit, inwieweit private Krankenkassen die Kosten übernehmen. Für Selbstzahler bleibt das Mittel grundsätzlich weiterhin verfügbar, etwa über internationale Apotheken zu entsprechenden Preisen.

Wäre ein Aus endgültig?

„Kein Zusatznutzen bedeutet nicht, dass der Wirkstoff nutzlos ist“, betont der G-BA-Vorsitzende Josef Hecken im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur. Es gehe darum, ob der Wirkstoff Vorteile im Vergleich zu den bislang in Deutschland angewendeten Behandlungen bietet. Neue Daten des Herstellers könnten künftig möglicherweise einen solchen Zusatznutzen belegen.

Er hoffe nicht, dass es zu einem Markt-Rückzug komme, sagt Hecken. Bereits etliche Mittel ohne belegten Zusatznutzen seien auf dem deutschen Markt geblieben, etwa gegen Diabetes oder Krebs. Häufig seien im Laufe der Zeit weitere Daten vorgelegt worden, „die dazu geführt haben, dass hier ein Zusatznutzen ausgesprochen werden konnte“. Das könnte auch bei Lecanemab geschehen.

Wie hat das Gremium seine Entscheidung getroffen?

Die G-BA-Bewertung stützt sich im Wesentlichen auf eine Analyse des unabhängigen Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) vom Dezember. Bei Patienten mit leichter Demenz verglich das IQWiG die Wirkung von Lecanemab mit älteren, symptomorientierten Mitteln. An diesem Vergleich gab es Kritik, etwa von Jörg Schulz, Demenz-Experte der Deutschen Gesellschaft für Neurologie: „Lecanemab ist das erste Medikament, das den Erkrankungsverlauf direkt beeinflusst.“ Beim Absetzen der symptomorientierten Mittel seien die positiven Effekte sofort weg; bei Lecanemab blieben sie hingegen bestehen.

Über den zweiten Alzheimer-Wirkstoff in Deutschland, Donanemab (Handelsname Kisunla), will der G-BA Mitte April entscheiden. Auch hier sieht das IQWiG keinen Zusatznutzen.

Wie viele Patienten bekommen bislang Lecanemab?

Lecanemab darf nur bei leichter kognitiver Störung oder in der Frühphase einer Alzheimer-Erkrankung eingesetzt werden. Voraussetzung sind verschiedene Tests sowie der Nachweis einer Amyloid-Veränderung im Gehirn. Zudem darf die Genvariante ApoE4 nicht in zweifacher Ausführung vorliegen. Insgesamt kämen schätzungsweise etwa 10.000 bis 20.000 Patienten in Deutschland für eine Therapie mit Lecanemab oder dem ähnlich wirkenden Donanemab infrage, sagt Demenz-Experte Schulz.

Tatsächlich werden Schulz zufolge derzeit jedoch nur einige Hundert Menschen in Deutschland mit Lecanemab behandelt. „Das ist ein sehr großer Aufwand für die Patienten – mit einer halbtägigen Infusions- und Nachbeobachtungszeit alle zwei Wochen. Man muss das als Patient und als Behandler auch wollen.“

Neben den Infusionen sind neuropsychologische Tests, Laboruntersuchungen und entsprechende Geräte erforderlich, insbesondere Kernspintomographen für verpflichtende Kontrollen. Unabhängig vom eigentlichen Medikament verursacht dies zusätzliche Kosten, die häufig nicht vollständig erstattet werden. Daher werde die Therapie von einigen Kliniken und vielen niedergelassenen Ärzten nicht angeboten. (dpa)