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Was auf die außerklinische Intensivpflege zukommt

In seinem neuen Blogbeitrag geht unser Blogger Christoph Jaschke auf die Zukunftsaussichten der außerklinischen Intensivpflege ein. Seiner Ansicht nach, sind außerklinisch beatmete Menschen bisher zu schlecht versorgt worden. Das liege auch an den bisherigen Regelungen schreibt er.

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Christoph Jaschke Foto: Heimbeatmungsservice Brambring Jaschke GmbH

Das sei trotz der Pflegestärkungsgesetze geschehen, schreibt Jaschke in seinem neuen Blogbeitrag. Ein wesentlicher Grund sei, dass es die Politik weiterhin zulasse, dass ambulante Pflegedienste, die nach § 132a Abs. 2 SGB V zugelassen wurden, keinerlei weitere Zulassungsvoraussetzungen (insbesondere betrieblich-organisatorische, fachlich-personelle) erfüllen müssen, wenn sie laut Jaschke zusätzlich ambulante intensivpflegerische Leistungen anbieten und/oder durchführen wollen. "Diese Gesetzeslücke nutzen diejenigen, die mit ambulanter Intensivpflege nur schnelles Geld machen möchten, für ihre Zwecke aus", sagt Jaschke.

Zwar seien die Prüfungen ausgeweitet worden, doch alle Prüfungen und Richtlinien blieben doch "zahnlose Tiger" solange es keine klaren verbindlichen gesetzlichen Vorgaben gebe, schreibt Jaschke. Besondere Bedeutung komme der "Entscheider-Konferenz: Außerklinische Intensivpflege 3.0" am 17. April 2018 nach Berlin zu. Die Veranstaltung mit Vorträgen, Workshops und einer Podiumsdiskussion mit Vertretern der Politik und der Leistungserbringer sei unverzichtbar für Inhaber und Geschäftsführer von Einrichtungen und Diensten der außerklinischen Intensivpflege, so Jaschke.

Den kompletten Blogbeitrag von Christoph Jaschke finden Sie unter: http://www.haeusliche-pflege.net/Infopool/Haeusliche-Pflege-Blog/Was-kommt-auf-die-ausserklinische-Intensivpflege-zu-Und-was-moechte-sie-erreichen