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Westerfellhaus legt Positionspapier vor
Mitte Mai hatte Andreas Westerfellhaus seine Vorschläge umrissen, wie Pflegefachkräfte, die den Beruf verlassen haben, wieder in die Pflege zurückgeholt und jene, die in Teilzeit arbeiten, Anreize gegeben werden, ihre Arbeitszeit aufzustocken.

Andreas Westerfellhaus legt sein Positionspapier "Mehr PflegeKRAFT" vor. Foto: epd-Bild/Christian Ditsch
Nun hat der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung das Positionspapier dazu nachgeliefert.
Unter dem Namen "Mehr PflegeKRAFT" stellt Westerfellhaus seine Ideen in einem 5 Punkte Plan vor.
- Prämie für Rückkehrer und Aufstocker
Steuerfreie Prämien sollen ein deutliches Signal setzen, eine unbefristete Tätigkeit in der Pflege aufzunehmen oder sie auszubauen:
- 5.000 € für Berufsrückkehrer und 3.000 € für Teilzeitkräfte, die ihre Arbeitszeit um mindes-tens 20 Prozent der Vollzeitarbeitszeit aufstocken,
- 3.000 € für Ausbildungsabsolventen bei Ersteinstellung,
- 3.000 € für Einrichtungsbetreiber, davon 1.500 € "Gewinnungsprämie" bei Aufstockung/Einstellung
- und 1.500 € "Bindungsprämie" nach einem Jahr, sofern die Pflegefachkraft weiter im Betrieb tätig ist.
Der Betreiber darf dieselbe Pflegekraft zuvor nicht gekündigt oder die mit den Kostenträgern vereinbarte Personalausstattung bewusst missachtet haben. Die Kassen müssen entsprechende Prüfrechte bekommen.
- 80 Prozent Arbeit bei 100 Prozent Lohn (80:20-Modell)
In einem auf drei Jahre befristeten Flächenmodell erhalten alle Pflegefachkräfte die Möglichkeit, bei 80 Prozent Arbeitszeit 100 Prozent Lohn zu erhalten. Bisherige Vollzeitkräfte können dabei wählen zwischen einem Treuebonus als Gehaltszuschlag bei Beibehaltung von 100 Prozent Vollzeit oder Reduzierung auf das 80:20-Modell bei gleichbleibendem Lohn. Pflegefachkräfte in Teilzeit können auf 80 Prozent Arbeitszeit aufstocken und erhalten 100 Prozent Gehalt, ohne zu fürchten
dann ‘auszubrennen‘. In der freien Zeit darf keine Nebentätigkeit ausgeübt werden, sie soll der Regeneration dienen.
- Bonus für gute Arbeitgeber
Kostenträger und Einrichtungen in der Altenpflege sollen die Möglichkeit erhalten, in den Vergütungsverhandlungen Zuschläge für innovativer Konzept für attraktive Arbeitsbedingungen zu vereinbaren. Mit einem solchen Bonus können Maßnahmen eines Arbeitgebers für mehr Dienstplanstabilität und weniger Rückrufen aus dem Frei, mitarbeiterorientierte Arbeitszeitmodelle, Gesundheitsförderung der Beschäftigten, jährliche Fortbildungen der Führungskräfte mit Personalverantwortung, Weiterqualifikation von Pflegehelfern zu Pflegefachkräften oder Entbürokratisierung der Pflegedokumentation gefördert und belohnt werden.
- Mehr Verantwortung durch Heilkundeübertragung
Pflegefachkräften sollten– unter Maßgabe konkreter Qualifikationsanforderungen – gezielt heilkundliche Aufgaben übertragen werden. In Betracht kommen beispielsweise Aufgaben im Bereich der Versorgung chronischer Wunden, spezifischer Infusionstherapien und der Versorgung von Diabetes mellitus Typ 1 oder Typ 2. Die
höhere Verantwortung stärke die Attraktivität und Autonomie des Pflegeberufes.
- Kostenanteil der Pflegeeinrichtung an neuer Ausbildung senken
Es kommt darauf an, für die Arbeitgeber Anreize zur Ausbildung zu setzen. Einrichtungsbetreiber sollten Ausbildungskonzepte "von der Assistenz bis zum Master" entwickeln. Um dies zu fördern und mehr Aus- und Weiterbildung zu ermöglichen, soll der Kostenanteil der Pflegeeinrichtungen an der neuen Pflegeausbildung
gesenkt werden.
Die Kosten für "Mehr PflegeKRAFT" sollten nicht einseitig durch die Pflegebedürftigen getragen, sondern auf möglichst breite Schultern verteilt werden, heißt es im Positionspapier. "Mir ist wichtig zu betonen, dass die außerdem im Koalitionsvertrag vereinbarten sowie weitere Schritte darüber hinaus unbedingt folgen müssen. Dazu zählen insbesondere flächendeckende Tarifverträge", so Westerfellhaus.
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