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Wohn- und Teilhabegesetz: Opposition sieht Pläne von Gesundheitsminister Laumann kritisch
Pflegeplatzsuche per Smartphone-App, mehr Kurzzeitpflegeplätze – das sind Kernziele einer Gesetzesreform, die der Düsseldorfer Landtag beraten hat.

Nordrhein-Westfalens Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU) Foto: Jördis Zähring
"Kurzzeitpflegeplätze sind absolute Mangelware", sagte der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). Künftig müsse in neugebauten Einrichtungen, die mehr als 80 Plätze anbieten – maximal 120 werden erlaubt – die Hälfte der zusätzlichen Plätze für die dauerhafte Kurzzeitpflege reserviert werden. Für Angehörige sei das eine wichtige Entlastung, betonte die CDU.
Das geänderte Wohn- und Teilhabegesetz (WTG), das außerdem überflüssige Vorschriften und Doppelprüfungen abschaffen soll, soll noch in diesem Jahr verabschiedet und Anfang 2019 wirksam werden. Die Pflege-Qualität in den Einrichtungen soll künftig nur noch vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung geprüft werden. Die Heimaufsichten werden demnach strukturelle Kriterien wie Personalschlüssel oder Raumgröße unter die Lupe nehmen. "So erhalten die Einrichtungen mehr Zeit, um sich auf eine gute Versorgung und Betreuung der Pflegebedürftigen zu konzentrieren", erläuterte Laumann.
Die SPD-Opposition sieht das kritisch. Bei den bisherigen Prüfungen sei keinesfalls dasselbe kontrolliert worden, sagte die SPD-Abgeordnete Britta Altenkamp. Sie warnte vor Verschlechterungen. Der Grünen-Abgeordnete Mehrdad Mostofizadeh befürchtet vor allem, dass die Reform eine Abkehr von der Linie der rot-grünen Vorgängerregierung bringt, alles zu tun, damit Menschen so lange wie möglich zu Hause leben dürfen und nicht in Heime gezwungen werden. (dpa)
Ein Interview zum WTG mit Karl-Josef Laumann finden Sie in der CAREkonkret, Ausgabe 41/2018.
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