Recht

Schleswig-Holstein: Handreichung für die Tagespflege aktualisiert

Das Bundesland Schleswig-Holstein hat die Handreichung für Einrichtungen der Tagespflege aktualisiert (Stand: 17.12.2021). Empfohlen wird, alle Tagespflegegäste täglich zu testen.

Corona-Test
"Die Tagespflegeeinrichtungen erarbeiten ein Hygienekonzept auf Grundlage der geltenden Regelungen der Corona-BekämpfVO und zeigen dies auf Verlangen der jeweils zuständigen Behörde vor." Foto: AdobeStock/aneriksson

Die angestellten und externen Mitarbeiter:innen sind täglich in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus zu testen, soweit keine hinreichende Immunisierung gegen eine Infektion mit dem Coronavirus besteht. Zudem muss das Personal innerhalb geschlossener Räume der Einrichtung mit Mund-Nasen-Bedeckung arbeiten.

Handreichung für Einrichtungen der Tagespflege