Pflegepolitik

Bayern legt als erstes Land Härtefallfonds für ambulante Dienste auf

Das Bayerische Gesundheitsministerium will Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen im Freistaat bei der Bewältigung der deutlich gestiegenen Sachkosten mit insgesamt bis zu 160 Millionen Euro unter die Arme greifen. Wir haben mit dem Härtefallfonds ein vollständig aus Landesmitteln finanziertes Hilfspaket geschnürt, um den Einrichtungen durch die Krise zu helfen – dort wo die Maßnahmen der Bundesregierung nicht greifen“, so Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek (CSU).

Klaus Holetschek (CSU)
Foto: STMGP Holetschek will zügig unbürokratisch Hilfe anbieten.

„Auch die häusliche Pflege unterstützen wir. Zwar hat der Bund eine Ergänzungshilfe zum Ausgleich gestiegener Energiekosten unter anderem für voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen vorgesehen. Den Bereich der häuslichen Pflege hat die Bundesregierung bei ihren Entlastungsmaßnahmen allerdings leider völlig ignoriert. Dabei werden rund 80 Prozent der Pflegebedürftigen in Bayern ambulant versorgt“, sagt der Minister.

Neben den gestiegenen Gas-, Wärme- und Strompreisen haben ambulante Pflegedienste, Angebote zur Unterstützung im Alltag, Fachstellen für pflegende Angehörige und die ambulante Hospiz- und Palliativversorgung aktuell massive Kostenerhöhungen durch die gestiegenen Kraftstoffpreise zu schultern.

Bei den ambulanten Pflegediensten beispielsweise stiegen die Sachkosten alleine zwischen September 2021 und März 2022 um rund 15 Prozent. Holetschek erläuterte: „Diese Mehrkosten hat der Bund bei seinen Unterstützungsleistungen überhaupt nicht berücksichtigt. Auch hier leisten wir zügig und unbürokratisch Hilfe.“

Von den Unterstützungsleistungen des StMGP in Höhe von bis zu 160 Millionen Euro entfallen rund 100 Millionen Euro auf den Bereich der Krankenhäuser sowie jeweils 30 Millionen Euro auf den Bereich der ambulanten Pflege- und Unterstützungsangebote sowie der Vorsorge- und Reha-Einrichtungen.

Starten sollen die bayerischen Härtefallhilfen im ersten Quartal 2023. Die Abwicklung der Anträge und Zahlungen im Zuständigkeitsbereich des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege soll durch das Landesamt für Pflege erfolgen.

„Für ambulante Pflegedienste in Bayern und für Pflegebedürftige, die durch einen ambulanten Dienst zuhause versorgt werden, ist die Entscheidung des Freistaates ein großartiges Weihnachtsgeschenk. Die ambulante Versorgung wird durch die Hilfen gegen die enorm gestiegenen Spritpreise gesichert. Bayern geht hier bundesweit voran und sollte anderen Bundesländern ein Vorbild sein”, sagt der Landesvorsitzende des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), Kai A. Kasri.