Pflegepolitik
KDA warnt: Pflegebegleitung nicht vor Januar 2029 umsetzen
Der PNOG-Referentenentwurf sieht einen Anspruch auf fachliche Pflegebegleitung vor. In einem vom Kuratorium Deutsche Altershilfe veröffentlichten Positionspapier wird vor einer überstürzten Einführung gewarnt: Ohne Zeitplan, Finanzierung und Qualifizierungsstrategie überwögen die Risiken. Auch die Jahrespauschale von 146 Euro stellen die Autoren infrage.
Das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) hat ein Positionspapier zur geplanten pflegefachlichen Begleitung veröffentlicht. Verfasst haben es Michael Ranft, Kurator im KDA, Vizepräsident des DRK-Landesverbandes Berliner Rotes Kreuz und früher Staatssekretär für Gesundheit, Soziales und Integration im Brandenburger Sozialministerium, sowie Ulrich Wendte, Leiter des Referats „Pflegepolitik, Betreuungs- und Heimrecht“ im brandenburgischen Ministerium für Gesundheit und Soziales. Beide bewerten den im Referentenentwurf zur Neuordnung der Pflegeversicherung (PNOG) vorgesehenen Anspruch als Möglichkeit, die häusliche Pflege dauerhaft zu stärken – ein Potenzial, das ihrer Einschätzung nach in der laufenden Debatte zu wenig Beachtung findet.
Mehr als Leistungsberatung
Pflegebedürftige und Angehörige bräuchten nach Darstellung der Autoren keine punktuelle Beratung zu einzelnen Leistungsansprüchen, sondern eine niedrigschwellige, kontinuierliche und ganzheitliche Begleitung entlang der konkreten Lebenssituation. Diese solle pflegefachliche, sozialrechtliche und sozialarbeiterische Kompetenzen bündeln und Alltagsfragen einschließen – etwa Mobilität, Einsamkeit, Haushaltsunterstützung oder die Organisation medizinischer Versorgung. Eine regional einheitliche Pflegebegleitung mit einer zentralen Ansprechperson könnte laut Papier die fragmentierten Beratungsstrukturen verbinden und vorhandene Ressourcen gezielter einsetzen.
Kommunale Verankerung als Schlüssel
Autoren und KDA-Vorständin Dr. Alexia Zurkuhlen sehen die größten Chancen in einer stärkeren kommunalen Verantwortung. Zurkuhlen zufolge kann die Maßnahme ihr Potenzial optimal entfalten, wenn die pflegefachliche Begleitung in Netzwerken auf kommunaler Ebene verankert wird – mit Wirkung sowohl auf die Versorgung Pflegebedürftiger und die Entlastung Angehöriger als auch auf zu hebende Effektivitätsgewinne. Werde die Pflegebegleitung mit Altenhilfe sowie kommunaler Pflege-, Gesundheits- und Sozialplanung verzahnt, ließen sich Unterstützungsbedarfe früher erkennen, Angebote besser koordinieren und Versorgungslücken gezielt bearbeiten, heißt es im Papier. Perspektivisch könnte sie besonders in ländlichen und unterversorgten Regionen zu einem Baustein interprofessioneller Primärversorgung werden.
Offene Fragen im Referentenentwurf
Der PNOG-Entwurf lässt nach Einschätzung von Ranft und Wendte zentrale Implementierungsfragen unbeantwortet: ein realistischer Zeitplan, eine auskömmliche Finanzierung, eine bundesweit abgestimmte Qualifizierungsstrategie sowie eine Implementationsstrategie, die von Bund, Ländern, Kommunen, Pflegekassen und weiteren Beteiligten gemeinsam getragen wird. Fehlten diese Voraussetzungen, steckten in dem Ansatz mehr Risiken als Chancen.
Entsprechend empfehlen die Autoren, eine fachlich tragfähige Umsetzung nicht vor dem 1. Januar 2029 anzustreben. Auch die vorgesehene Jahrespauschale von 146 Euro je häuslich versorgter pflegebedürftiger Person solle auf ihre Angemessenheit geprüft werden. Ausschlaggebend sei jedoch nicht die Finanzierung einzelner Beratungsleistungen, sondern eine verlässliche Infrastruktur für eine individuell bedarfsgerechte Begleitung.
Das Papier trifft auf eine Branche, die den Referentenentwurf insgesamt kritisch begleitet. Bei der Zukunftswerkstatt Pflegepolitik der Redaktion care konkret (Vincentz Network) waren am 31. August 2026 mehr als 40 Vertreter:innen von Pflege-, Träger- und Berufsverbänden im Berliner Kaiserin-Friedrich-Haus zusammengekommen, im Mittelpunkt stand der PNOG-Referentenentwurf. (ck)
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