Recht

Neues Nachweisgesetz: Handlungsbedarf für Arbeitgeber

Seit dem 01. August 2022 müssen Arbeitgeber ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die wesentlichen Bedingungen ihres jeweiligen Arbeitsverhältnisses schriftlich informieren. Verstöße können für Pflegeanbieter empfindliche Bußgelder zur Folge haben.

Bild: IconsStudio - AdobeStock. Bei vereinbarter Arbeit auf Abruf muss der Nachweis künftig neben der Ankündigungsfrist die Zahl der mindestens zu vergütenden Stunden und einen Zeitrahmen dokumentieren, der durch Referenztage/Referenzstunden bestimmt ist.

Arbeitgeber sind seit August verpflichtet, neu eintretende Mitarbeitende spätestens am ersten Tag der Arbeitsleistung einen Nachweis über die wesentlichen Vertragsbedingungen auszuhändigen. Bestandsmitarbeiter:innen muss der Arbeitgeber auf deren Verlangen hin kurzfristig einen entsprechenden Nachweis erteilen. Verstöße gegen die Nachweis- verpflichtung gelten als Ordnungswidrigkeit und können ein Bußgeld von bis zu 2.000 Euro pro Mitarbeitendem nach sich ziehen. Darauf weist Peter Sausen, Fachanwalt für Arbeitsrecht, in der aktuellen Ausgabe von Häusliche Pflege hin.

Nur einige Regelungen unproblematisch

Einige der neuen Regelungen seien unproblematisch, weil sie ohnehin bereits in den meisten Arbeitsverträgen enthalten seien. Andere Neuregelungen hingegen gingen weit über das hinaus, was Arbeitgeber mit ihren Mitarbeitenden üblicherweise im Arbeitsvertrag regeln (sollten).

Unter anderem sei künftig schriftlich niederzulegen: Der Arbeitsort respektive ein Hinweis darauf, dass der/die Mitarbeiter:in an verschiedenen Orten beschäftigt werden oder seinen/ihren Arbeitsort frei wählen kann. Des Weiteren müsse der Hinweis eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit enthalten, was in der Praxis dazu führe, dass der Stellenbeschreibung eine größere Bedeutung zukomme. Der Nachweis müsse überdies die vereinbarte Arbeitszeit, vereinbarte Ruhepausen/Ruhezeiten sowie bei vereinbarter Schichtarbeit das Schichtsystem, den Schichtrhythmus und die Voraussetzungen für Schichtänderungen enthalten.

Lesen Sie den ganzen Beitrag in der aktuellen Ausgabe von Häusliche Pflege.