Pflege und Politik

Zukunftspakt Pflege: Roadmap zur Reform steht

Mit dem Zukunftspakt Pflege haben Bund und Länder ihre Reformabsichten für die Pflegeversicherung formuliert – die Roadmap steht, der Gesetzgebungsprozess soll 2026 starten. Ziel ist ein präventionsorientiertes, digital vernetztes Pflegesystem mit weniger Bürokratie. Nun müssen Bund und Länder bis Frühjahr 2026 Finanzierungsmodelle festzurren, bevor die Gesetzesvorlage Ende 2026 vorliegen soll.

Nina Warken
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken präsentierte die Ergebnisse der Bund-Länder AG in Berlin. picture alliance dts-Agentur

Mit dem Zukunftspakt Pflege haben Bund und Länder ihre Absichten für die nächste große Reform der Pflegeversicherung festgelegt. Ziel ist ein tragfähiges, generationengerechtes und zugleich präventionsorientiertes System. Die Bund‑Länder‑Arbeitsgruppe, die im Sommer 2025 eingesetzt wurde, hat ihre Ergebnisse am 11. Dezember 2025 vorgestellt – Bundesgesundheitsministerin Nina Warken präsentierte sie offiziell in Berlin. Das Papier gilt als Grundlage für eine Reform, die Ende 2026 verabschiedet werden könnte, und umreißt deutliche Veränderungen für Pflegeanbieter.

Prävention statt reine Pflegekompensation

Kern der Vorschläge ist ein Richtungswechsel: Weg von der reinen Pflegekompensation, hin zu Prävention und Stabilisierung häuslicher Versorgung. Vorgesehen sind ein freiwilliger Gesundheits‑Check ab 60 Jahren („U 60+“) sowie das neue Leistungsangebot „Fachliche Begleitung und Unterstützung bei der Pflege“. Fachkräfte oder beauftragte Einrichtungen sollen Pflegebedürftige und Angehörige regelmäßig begleiten, Belastungen erkennen und Gesundheitsförderung anstoßen – auch digital. Finanziert wird das Konzept durch die Bündelung bestehender Leistungen (§§ 7 a, 37 Abs. 3 und 45 SGB XI) und eine Umwidmung des Entlastungsbetrags im Pflegegrad 1. Für die Praxis bedeutet das: stärkerer Fokus auf Prävention, Anpassungsbedarf bei Qualifikationen und Organisation. Ergänzt wird das Paket durch ein bundesweites Pflegenotfalltelefon und ein Notfallbudget für kurzfristige Unterstützungsleistungen.

Bürokratieabbau und neue Freiräume

Ein zentrales Ziel ist der Abbau bürokratischer Hürden. Länder sollen ihr Heimrecht an die bundesweite Personalbemessung nach § 113 c SGB XI angleichen, doppelte Prüfungen vermeiden und Fachkraftquoten überprüfen. Übergangsweise dürfen erfahrene Hilfskräfte breiter eingesetzt werden; die Zahl verpflichtend bestellter Beauftragter soll sinken. Diese Schritte erweitern Handlungsspielräume, fordern aber zugleich mehr Eigenverantwortung bei Qualität und Personalplanung.

Digitalisierung und Innovation im Fokus

Mit dem geplanten digitalen Pflegecockpit sollen künftig alle Leistungs‑ und Antragswege gebündelt und mit der elektronischen Patientenakte verknüpft werden. Einrichtungen werden stärker zur technischen Interoperabilität verpflichtet. Das neu geschaffene Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege entwickelt Standards und begleitet „Innovationsräume“, in denen Träger zeitlich befristet neue Technik‑ und Organisationsmodelle erproben können – eine Chance, geförderte Innovationen praxisnah zu testen.

Finanzen und nächste Schritte

Ab 2027 rechnen Bund und Länder mit Defiziten im Umlagesystem der Pflegeversicherung. Um gegenzusteuern, setzt der Zukunftspakt auf Prävention, Rehabilitation und striktere Abgrenzungen der Pflegegrenzen. Auf der Einnahmeseite stehen eine höhere Beitragsbemessungsgrenze, ein Finanzausgleich zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung, Beiträge für Minijobs und steuerliche Entlastungen pflegender Angehöriger zur Diskussion. Langfristig soll der Pflegevorsorgefonds zu einem kapitalgedeckten Reserveinstrument ausgebaut werden.

Zur Begrenzung der Eigenanteile prüfen Bund und Länder zwei Modelle: eine jährliche Dynamisierung der Leistungen oder ein Sockel‑Spitze‑Tausch mit einem festen Eigenanteil von etwa 1 000 bis 1 200 Euro im stationären Bereich. Weitere Optionen sind die vollständige Übernahme der Behandlungspflege durch die GKV oder steuerfinanzierte Ausbildungs‑ und Investitionskosten.

Wie es weitergeht

Im Februar 2026 sollen Bund und Länder auf Ministerebene über die Finanzierungsoptionen beraten, anschließend folgt der Gesetzentwurf. Ziel ist, die Reform Ende 2026 zu verabschieden und 2027 wirksam werden zu lassen. In der Übergangszeit werden Träger, Verbände und Kommunen einbezogen, um Praxiserfahrungen in die endgültige Ausgestaltung einfließen zu lassen.

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