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Pflegeneuordnungsgesetz: Tariftreue-Aussetzung als Paukenschlag

Der Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) ist da – und sorgt bereits für heftigen Gegenwind. Zentrale Punkte sind die befristete Aussetzung der Tariftreueregelung, neue Instrumente zur Kostensteuerung sowie strukturelle Anpassungen auf Leistungs- und Einnahmeseite. Verbände bewerten den Entwurf kritisch und sehen weiterhin ungelöste Fragen bei der nachhaltigen Refinanzierung steigender Personalkosten.

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Leistungsseitig sind die Bündelung ambulanter Einzelleistungen in ein Sachleistungs- und ein Entlastungsbudget geplant. Foto: AdobeStock/ shurkin_son

Der Referentenentwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) liegt vor. Mit dem geplanten Paket aus Ausgabenbremsen und zusätzlichen Einnahmen will Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) die defizitäre Pflegeversicherung stabilisieren. Für 2027 wird ein Defizit von 7,6 Milliarden Euro erwartet. Nach den bisherigen Plänen soll die Reform am 1. 1. 2027 in Kraft treten. Der Entwurf muss noch die Ressortabstimmung, das Kabinett sowie das parlamentarische Verfahren durchlaufen.

Ein zentraler Punkt ist die befristete Aussetzung der Tariftreueregelung nach § 72 Absatz 3g SGB XI. Vom  Anfang 2027 bis Ende 2029 sollen die tariflichen Entlohnungsvorgaben sowohl als Zulassungsvoraussetzung als auch als Bezugspunkt für die Wirtschaftlichkeit von Personalaufwendungen entfallen. Bestehende Gehälter zum Stichtag 1. Januar 2027 dürfen nicht abgesenkt werden. Künftige Vergütungssteigerungen sollen an die Veränderungsrate nach § 71 Absatz 3 SGB V gekoppelt werden.

Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer des Verbands Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB), nannte die geplante Aussetzung einen „Paukenschlag“. Allerdings entbinde die Aussetzung der Regelungen nur die Pflegekassen als Kostenträger von der Pflicht, weitere Lohnentwicklungen zu refinanzieren. „Die Pflegeeinrichtungen bleiben dagegen verpflichtet, Tariferhöhungen weiterzugeben, wenn sie sich arbeitsvertraglich dazu verpflichtet haben. Der Referentenentwurf enthält also keine nachhaltige Antwort auf die Frage, wie künftig steigende Tarifkosten dauerhaft, vollständig und zeitnah refinanziert werden sollen. Pflegeeinrichtungen dürfen bei der Refinanzierung ihrer Personalkosten nicht dem Gutdünken der Kostenträger ausgeliefert sein. Damit würde sich die wirtschaftliche Lage von Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten weiter verschärfen.“

Noch schärfer fällt die Kritik des Arbeitgeberverbands Pflege (AGVP) aus. Präsident Thomas Greiner bezeichnete den Entwurf als „Nullnummer für die Versorgung“. „Null neue Pflegeplätze, null unternehmerische Freiheit, null Innovationsspielräume“, sagte Greiner. Mut beweise die Bundesregierung nur dort, „wo sie andere zur Kasse bittet“.

Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), warf Warken vor, das Personalproblem zu ignorieren. „Im Gezerre um die Finanzierung vergisst die Ministerin, dass die Pflege auch von Menschen geleistet werden muss“, sagte Meurer. Im Entwurf fänden sich keinerlei wirksame Impulse gegen den bevorstehenden Personalmangel. Einfache Lösungen wie die Kompetenzvermutung für internationale Pflegekräfte würden ignoriert. „Stattdessen wird die Axt an die bewährte Tarifrefinanzierung gelegt.“

Schmerzhafte Einschnitte

Auch der GKV-Spitzenverband sieht erheblichen Veränderungsbedarf. Vorstandsvorsitzender Oliver Blatt erklärte, der Entwurf sei „unausgewogen“. „Zu viele Lasten kommen einseitig bei den Pflegebedürftigen und den Beitragszahlenden an, während sich Bund und Länder bei der notwendigen Finanzierung einen schlanken Fuß machen“, sagte Blatt. Er vermisst eine Entlastung bei den Eigenanteilen, die Übernahme der Investitionskosten durch die Länder sowie die Rückzahlung von fünf Milliarden Euro Corona-Kosten durch den Bund. Zudem kritisierte er, dass die Beitragszahlenden weiterhin die künftig gekürzten Rentenbeiträge pflegender Angehöriger in Milliardenhöhe finanzieren sollten. Grundsätzlich sei aber positiv, dass nun ein Entwurf vorliege: „Bei der Pflege brennt die Hütte und der vorgelegte Entwurf enthält einige Instrumente, mit denen das Löschen beginnen kann.“

Verlängert werden soll die Verweildauerstaffelung beim Leistungszuschlag: Der Höchstzuschlag von 75 Prozent würde künftig erst nach 54 statt nach 36 Monaten erreicht. Für Bestandsfälle ist Besitzstandsschutz vorgesehen. Die Maßnahme soll die Pflegekassen 2027 um 2,6 Milliarden Euro entlasten.

Für vollstationäre Pflegeeinrichtungen sieht der Entwurf ab 2028 sogenannte Transformationsstellenanteile vor: Bis zu zehn Prozent der Pflege- und Betreuungspersonalstellen können bis 2032 als finanzieller Gegenwert in die Pflegesatzvereinbarung eingebracht und für entlastende Technologien genutzt werden. Einrichtungen mit Akut-Kurzzeitpflegeplätzen sollen ab 2028 bei Nichtauslastung anteilige Vorhaltekosten erstattet bekommen.

Geld aus Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität

Für ambulante und teilstationäre Einrichtungen sind von 2027 bis 2031 insgesamt 1,6 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität für Digitalisierungsmaßnahmen vorgesehen, etwa für Software, Assistenzsysteme, IT-Infrastruktur, Qualifizierung und IT-Sicherheit.

Eine Innovationsklausel soll es Pflegeeinrichtungen von 2027 bis 2031 ermöglichen, für bis zu drei Jahre von Rahmenvertragsregelungen abzuweichen, um neue Versorgungsmodelle zu erproben.

Leistungsseitig sind die Bündelung ambulanter Einzelleistungen in ein Sachleistungs- und ein Entlastungsbudget, ein neuer Anspruch auf Pflegebegleitung sowie eine jährliche Anpassung der Leistungsbeträge an die Kerninflation geplant. Für neue Pflegegrad-1-Fälle entfällt der bisherige Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich.

Zur Finanzierung soll der Beitragssatz für Kinderlose Anfang 2027 von 4,2 auf 4,3 Prozent steigen. Zudem sind ab 2028 Einschränkungen bei der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern sowie eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze auf das Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehen; der allgemeine Beitragssatz soll bei 3,6 Prozent bleiben.